Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes zum 01. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau geschaffen. In diesem Zusammenhang haben sich mit Wirkung zum 01. Juli 2024 Änderungen an Ihrer bisherigen Kabel-TV-Versorgung* ergeben:
- Umstellung von Sammelvertrag auf Einzelverträge:
Bislang wurden Sie über einen von der Vermieterin bereitgestellten Breitbandkabel TV Anschluss versorgt. Die Kosten für diesen Breitbandkabel TV Anschluss wurden über die Betriebskosten als Teil Ihrer monatlichen Mietzahlung abgerechnet. Aufgrund der o. g. Gesetzesänderung ist diese Vorgehensweise (Bereitstellung und Abrechnung der Breitbandkabel TV Versorgung durch die Vermieterin) seit dem 01.07.2024 nicht mehr erlaubt. - Seit dem 01.07.2024 müssen Sie daher einen eigenen Kabel-TV Vertrag schließen, um weiter Kabel-TV zu empfangen. Über eine unserer Covivio-Gruppengesellschaften haben wir einen Rahmenvertrag geschlossen, aus dem sich für Sie als Covivio Mieter:in exklusive Konditionen ergeben.
*gilt ebenso für die bisherige SAT-TV Versorgung für Covivio Objekte mit SAT-Anlagen in NRW
Ihre Vorteile?
- Große Sendervielfalt
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Hohe Zuverlässigkeit
- Persönliche Beratung